Gesamtartikel

Recht: Kein Kaskoschutz bei Ersatzwagen

Bei einem Ersatzwagen von einer Reparaturwerkstatt kann der Kunde nicht automatisch einen Vollkaskoschutz voraussetzen. Das hat nun das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

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Berlin - 09.11.2006 - 
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Artikel Nr. 56034
Wortanzahl 120
Redakteur: Holger Holzer