Gesamtartikel

Recht: Warnung nach Reifenwechsel

Nach einem Reifenwechsel müssen die Radschrauben nach 20 bis 200 Kilometern kontrolliert werden. Darauf muss eine Werkstatt seine Kunden deutlich hinweisen. Das hat nun ein Urteil des Landgerichts Augsburg ergeben.

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Würzburg - 23.11.2006 - 
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Artikel Nr. 56481
Wortanzahl 82
Redakteur: Holger Holzer