Gesamtartikel

Recht: Keine Unfallflucht auf Glatteis

Verlässt ein Unfallbeteiligter die Unfallstelle, bevor die näheren Umstände geklärt sind, muss die Kaskoversicherung in der Regel den Schaden nicht übernehmen. Anders urteilte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG).

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Neustadt/Wied - 04.12.2006 - 
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Artikel Nr. 56815
Wortanzahl 227
Redakteur: Michael Winterscheidt