Gesamtartikel

Recht: Autohändler muss über Reimport informieren

Der Käufer eines reimportierten Gebrauchtwagens muss vom Händler über diese preismindernde Eigenschaft des Fahrzeugs informiert werden. Ansonsten kann der Kunde wegen arglistiger Täuschung vom Kauf zurücktreten.

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Würzburg - 14.12.2006 - 
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Artikel Nr. 57174
Wortanzahl 90
Redakteur: Holger Holzer