Gesamtartikel

Recht: Kinder nicht immer an die Hand

Kinder müssen von ihren Eltern auf dem Bürgersteig nur in besonderen Gefahrensituationen an die Hand genommen werden. Ansonsten reicht es, wenn das Kind an der fahrbahnabgewandten Seite des Bürgersteigs geht.

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Berlin - 18.12.2006 - 
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Artikel Nr. 57251
Wortanzahl 176
Redakteur: Holger Holzer