Gesamtartikel

Schäden bis Jahresende der Kfz-Versicherung melden

Wer im ablaufenden Jahr mit seinem Auto in einen Verkehrsunfall verwickelt war, kann den Schaden bis spätestens Ende Dezember seiner Versicherung melden.

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Berlin - 18.12.2006 - 
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Artikel Nr. 57275
Wortanzahl 185
Redakteur: Holger Holzer