Gesamtartikel

Recht: Wer zu weit links fährt, haftet mit

Wer auf einer Vorfahrtsstraße zu weit links fährt und mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zusammenstößt, der von links aus einer Einmündung kommt, haftet bei der Schadensverteilung mit.

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Neustadt/Wied - 21.12.2006 - 
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Artikel Nr. 57346
Wortanzahl 196
Redakteur: Michael Winterscheidt