Gesamtartikel
Recht: Doppelter Drogenmissbrauch erzwingt MPU
Wer durch den gleichzeitigen Konsum von Drogen und Alkohol ins Blickfeld der Polizei geraten ist, muss zum Erhalt seines Führerscheins eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren - auch wenn er gar am Steuer erwischt wurde.
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Neustadt/Wied - 27.12.2006 -
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Artikel Nr. 57457
Wortanzahl 175
Redakteur: Michael Winterscheidt