Gesamtartikel

Recht: Doppelter Drogenmissbrauch erzwingt MPU

Wer durch den gleichzeitigen Konsum von Drogen und Alkohol ins Blickfeld der Polizei geraten ist, muss zum Erhalt seines Führerscheins eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren - auch wenn er gar am Steuer erwischt wurde.

Textanfang:

Neustadt/Wied - 27.12.2006 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 57457
Wortanzahl 175
Redakteur: Michael Winterscheidt