Gesamtartikel

Recht: Handy-Verbot gilt auch für Organizer

Für das Hantieren mit einem Taschencomputer während der Autofahrt können 40 Euro Bußgeld verhängt werden. Für den sogenannten Organizer gilt demnach das gleiche Verbot wie für die Handy-Nutzung.

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Berlin - 08.01.2007 - 
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Artikel Nr. 57676
Wortanzahl 151
Redakteur: Holger Holzer