Gesamtartikel

Recht: Vorsicht bei sehr billigen Gebrauchtwagen

Bei besonders billigen Gebrauchtwagen müssen potenzielle Käufer misstrauisch werden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen ist in solchen Fällen damit zu rechnen, dass es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt.

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Berlin - 08.01.2007 - 
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Artikel Nr. 57682
Wortanzahl 153
Redakteur: Holger Holzer