Gesamtartikel
Recht: Schadensabrechnung nach Gutachten
Wer einen Unfallschaden in einer nicht markengebundenen freien Werkstatt reparieren lässt, kann trotzdem grundsätzlich nach den Kosten seines Sachverständigengutachtens abrechnen.
Textanfang:
Neustadt/Wied - 19.01.2007 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 58095
Wortanzahl 245
Redakteur: Michael Winterscheidt