Gesamtartikel

Recht: Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

In Deutschland gibt es auch beim Gebrauchtwagenkauf von Händlern praktisch eine „automatische“ Garantie von einem Jahr. Sie gilt aber entgegen der Ansicht vieler Verbraucher nicht uneingeschränkt.

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Neustadt/Wied - 02.02.2007 - 
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Artikel Nr. 58560
Wortanzahl 193
Redakteur: Michael Winterscheidt