Gesamtartikel
Recht: Rückstufung in der Kaskoversicherung erstattungspflichtig
Der Rückstufungsschaden in der Kaskoversicherung ist auch dann erstattungspflichtig, wenn den Anspruchsteller am Zustandekommen des Verkehrsunfalles ein Mitverschulden trifft.
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Neustadt/Wied - 07.02.2007 -
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Artikel Nr. 58724
Wortanzahl 199
Redakteur: Michael Winterscheidt