Gesamtartikel

Abnahme nach Chip-Tuning

Ein per Chip-Tuning leistungsgesteigerter Motor muss unverzüglich von einem anerkannten Sachverständigen abgenommen werden. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis. Dies gilt auch dann, wenn für den Chip ein Gutachten vorliegt.

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Bonn/Karlsruhe - 09.02.2007 - 
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Artikel Nr. 58783
Wortanzahl 119
Redakteur: Michael Hoffmann