Gesamtartikel

Grundstückseigentümer bleiben auf Abschleppkosten sitzen

Die Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeugs muss ein Grundstückseigentümer im Zweifelsfall selber übernehmen. Die Rechtslage ist schwierig, wenn die Identität des Fahrers im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden kann.

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Darmstadt - 14.02.2007 - 
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Artikel Nr. 58850
Wortanzahl 161
Redakteur: Alexandra Wolff