Gesamtartikel

Unfall: Schadenersatz trotz abgefahrener Reifen

Wegen abgefahrener Reifen einen Unfall zu verursachen ist nicht zwangsläufig grob fahrlässig. Der Fahrer hat nur dann keinen Anspruch auf Schadenersatz durch die Versicherung, wenn er von der unzulässigen Profiltiefe wusste.

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Köln - 20.02.2007 - 
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Artikel Nr. 59115
Wortanzahl 183
Redakteur: Alexandra Wolff