Gesamtartikel

Recht: Unklare Klausel bei Nachbesserungen

Der Käufer eines Neuwagens kann Nachbesserungen am Fahrzeug in einer anerkannten Vertragswerkstatt seiner Wahl durchführen lassen. Zwar muss er den Verkäufer darüber informieren, doch genügt dies beim Rücktritt vom Kaufvertrag.

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Würzburg - 21.02.2007 - 
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Artikel Nr. 59182
Wortanzahl 116
Redakteur: Sabine Schwarz