Gesamtartikel
Recht: Rücknahmepflicht bei Lackflecken
Lackflecken, die während der Besitzzeit des Verkäufers eines Gebrauchtwagens erkennbar waren, sind beim Verkauf zu offenbaren. Sonst kann das Auto zurückgegeben werden.
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Neustadt/Wied - 07.03.2007 -
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Artikel Nr. 59686
Wortanzahl 252
Redakteur: Michael Winterscheidt