Gesamtartikel

Recht: Telefonieren an roter Ampel erlaubt

Bei abgeschaltetem Motor darf ein Autofahrer auch hinter dem Steuer mit dem Handy telefonieren, selbst wenn er an einer roten Ampel steht. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

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Berlin - 12.03.2007 - 
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Artikel Nr. 59882
Wortanzahl 113
Redakteur: Sabine Schwarz