Gesamtartikel

Recht: Eingeschränkter Anspruch auf Schmerzensgeld

Wer durch die Nachricht vom Unfall eines nahen Angehörigen selbst körperliche Schäden, Herzinfarkt oder Gehirnblutung erleidet, hat nur eingeschränkt Anspruch auf Schmerzensgeld.

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Neustadt/Wied - 14.03.2007 - 
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Artikel Nr. 59964
Wortanzahl 222
Redakteur: Michael Winterscheidt