Gesamtartikel
Recht: Eingeschränkter Anspruch auf Schmerzensgeld
Wer durch die Nachricht vom Unfall eines nahen Angehörigen selbst körperliche Schäden, Herzinfarkt oder Gehirnblutung erleidet, hat nur eingeschränkt Anspruch auf Schmerzensgeld.
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Neustadt/Wied - 14.03.2007 -
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Artikel Nr. 59964
Wortanzahl 222
Redakteur: Michael Winterscheidt