Gesamtartikel
Recht: Landwirt haftet für ausgebrochene Kühe
Landwirte haften für ihr Vieh. Gelangen Tiere aufgrund unzureichender Sicherungsmaßnahmen auf die Straße, kann es teuer werden.
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Neustadt/Wied - 06.11.2001 -
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Artikel Nr. 5997
Wortanzahl 149
Redakteur: Michael Winterscheidt