Gesamtartikel

Recht: Geld zurück bei zu altem Jahreswagen

Bei einem als “Jahreswagen” verkauften Fahrzeug dürfen zwischen Produktion und Erstzulassung maximal zwölf Monate liegen. Andernfalls kann der Käufer auch im Nachhinein einen Preisnachlass verlangen.

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München - 15.03.2007 - 
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Artikel Nr. 60039
Wortanzahl 143
Redakteur: Holger Holzer