Gesamtartikel
Mildes Urteil bei geringer Abstandsunterschreitung
Wer den gesetzlichen Mindestabstand zwischen Fahrzeugen nur geringfügig unterschreitet, kann auf ein mildes Urteil hoffen.
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Berlin - 20.03.2007 -
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Artikel Nr. 60201
Wortanzahl 119
Redakteur: Michael Hoffmann