Gesamtartikel

Recht: Versicherungsschutz trotz abgefahrener Reifen

Wird nach einem Verkehrsunfall die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen, kann diese die Zahlung verweigern, wenn sich der Versicherte grob fahrlässig verhalten hat. Abgefahrene Reifen gehören aber nicht zwangsläufig dazu.

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Neustadt/Wied - 22.03.2007 - 
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Artikel Nr. 60338
Wortanzahl 227
Redakteur: Michael Winterscheidt