Gesamtartikel
Verkehr: Kinder haften künftig erst ab zehn Jahre
Veränderung der gesetzlichen Bestimmungen: Kinder müssen künftig erst ab dem zehnten Lebensjahr für Schäden haften, die sie im Straßenverkehr verursachen.
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Berlin - 07.11.2001 -
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Artikel Nr. 6039
Wortanzahl 73
Redakteur: Karin Linke