Gesamtartikel
Angezogene Handbremse schließt grobe Fahrlässigkeit aus
Oberlandesgericht Düsseldorf: Eine zu schwach funktionierende Handbremse kann dem Fahrer nicht als grober Pflichtverstoß angerechnet werden.
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Düsseldorf - 07.11.2001 -
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Artikel Nr. 6053
Wortanzahl 79
Redakteur: Karin Linke