Gesamtartikel
Auto gewonnen - ALG II gestrichen
Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser einen Pkw, hat er solange keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, bis das Fahrzeug verkauft worden ist und der Gegenwert verbraucht wurde.
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Düsseldorf - 29.03.2007 -
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Artikel Nr. 60547
Wortanzahl 52
Redakteur: Hilde Nizamoglou