Gesamtartikel

Recht: Versicherung haftet bei entwendetem Autoschlüssel

Ein Dieb war ins Haus eingedrungen, stahl den Schlüssel und anschließend das Auto. Die Diebstahlversicherung lehnte Zahlung ab; zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe ausführt.

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Neustadt/Wied - 03.04.2007 - 
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Artikel Nr. 60684
Wortanzahl 226
Redakteur: Michael Winterscheidt