Gesamtartikel

Recht: Drängeln ist auch innerorts strafbar

Wer andere Autofahrer durch dichtes Auffahren und durch Signale mit der Lichthupe bedrängt, erfüllt rechtlich den Tatbestand der Nötigung. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist Drängeln auch innerorts strafbar.

Textanfang:

Karlsruhe - 17.04.2007 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 61131
Wortanzahl 133
Redakteur: Alexandra Wolff