Gesamtartikel

Handy-Unfall: Gegnerische Versicherung verweigert Leistung

Telefonieren mit Handy im Auto ist nicht nur verboten. Auch der Versicherungsschutz kann verloren gehen.

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Düsseldorf - 12.11.2001 - 
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Artikel Nr. 6135
Wortanzahl 104
Redakteur: Karin Linke