Gesamtartikel

Recht: Vorsicht beim Überholvorgang

Den Überholvorgang abbrechen sollte ein Motorradfahrer beim Ausscheren eines vorausfahrenden Autos aus einer Kolonne. Ansonsten trägt der Biker im Falle eines Unfalls 70 Prozent der Schuld, wie das Landgericht Potsdam jetzt entschieden hat.

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München - 27.04.2007 - 
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Artikel Nr. 61551
Wortanzahl 84
Redakteur: Alexandra Wolff