Gesamtartikel

Recht: Die richtige Werkstatt für das “Montagsauto”

Bei Ärger mit dem Neuwagen müssen Kunden auf den Unterschied von Gewährleistung und Herstellergarantie achten. Das macht nun eine Entscheidung des Oberlandegerichtes Karlsruhe deutlich.

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Neustadt/Wied - 30.04.2007 - 
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Artikel Nr. 61587
Wortanzahl 220
Redakteur: Michael Winterscheidt