Gesamtartikel
Recht: Falschparker trifft Mitschuld am Unfall
Falschparken kann teuer werden. Wer sein Auto verkehrsbehindernd abstellt, trägt laut ARAG ein Mitverschulden, falls ein anderer Wagen in das Fahrzeug hinein rauscht.
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Düsseldorf - 14.05.2007 -
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Artikel Nr. 61965
Wortanzahl 63
Redakteur: Alexandra Wolff