Gesamtartikel
Recht: Unfallschaden muss offenbart werden
Autohändler, die beim Verkauf eines Fahrzeugs schwere Unfallschäden verschweigen, müssen den Wagen zurücknehmen.
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Neustadt/Wied - 14.11.2001 -
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Artikel Nr. 6215
Wortanzahl 167
Redakteur: Michael Winterscheidt