Gesamtartikel

Mobiler Urlaub: Fuß vom Gas im Urlaubsland

Im Urlaubsland herrschen meist andere Höchstgeschwindigkeits-Limits als in Deutschland . Wer seine Reisekassen nicht unnötig mit hohen Bußgeldern belasten will, sollte sich im Vorfeld über die jeweilige Regelung informieren.

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Düsseldorf - 23.05.2007 - 
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Artikel Nr. 62282
Wortanzahl 369
Redakteur: Sabine Schwarz