Gesamtartikel

Recht: Bei Unfallersatzwagen günstigen Tarif wählen

Bei der Wahl eines Unfallersatzwagens ist der Mieter unter Umständen verpflichtet, den Normaltarif anstelle des Unfallersatztarifes zu wählen. Auf eine einschlägige Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) weist jetzt die Zeitschrift “kfz-betrieb” hin.

Textanfang:

Würzburg - 25.05.2007 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 62390
Wortanzahl 134
Redakteur: Sabine Schwarz