Gesamtartikel

Recht: Bei unklarer Schuld werden Kosten geteilt

Bei Verkehrsunfällen im Kreuzungsbereich ist der Schuldige vor Gericht nicht immer eindeutig festzustellen. Laut ARAG Experten bleibt den Richtern dann nichts anderes übrig, als den entstandenen Schaden zwischen den Parteien zu teilen.

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Düsseldorf - 29.05.2007 - 
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Artikel Nr. 62443
Wortanzahl 66
Redakteur: Alexandra Wolff