Gesamtartikel

Recht: Stadt trägt Mitschuld an Schlaglochschaden

Eine Stadt oder Gemeinde trägt im Falle eines Schlaglochschadens am Auto möglicherweise eine Mitschuld.

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Celle - 30.05.2007 - 
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Artikel Nr. 62504
Wortanzahl 130
Redakteur: Alexandra Wolff