Gesamtartikel

Recht: Nackter Gasfuß

Barfuß Auto fahren ist keine Ordnungswidrigkeit. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg nun entschieden. Gleiches gilt auch für Flip-Flops und Sandalen. Trotzdem ist Vorsicht geboten.

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München - 01.06.2007 - 
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Artikel Nr. 62561
Wortanzahl 81
Redakteur: Holger Holzer