Gesamtartikel

Grobe Fahrlässigkeit beim Autodiebstahl

Der Diebstahl eines offen gelassenen Pkw auf dem Firmengelände ist für die Richter dennoch ein klassischer Fall der groben Fahrlässigkeit , der die Versicherer berechtigt, ihre grundsätzliche Leistungspflicht zu verweigern.

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Neuwied - 09.04.2001 - 
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Artikel Nr. 638
Wortanzahl 207
Redakteur: Michael Winterscheidt