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Recht: Müllentsorger haben Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern

Verletzen Mitarbeiter der Müllentsorgung ihre Sorgfaltspflicht, muss deren Versicherer zahlen.

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Neustadt/Wied - 27.11.2001 - 
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Artikel Nr. 6567
Wortanzahl 247
Redakteur: Michael Winterscheidt