Gesamtartikel

Zu hoher Bordstein: Kommune muss vor Gefahren warnen

Wenn Gemeinden Parkbuchten ohne weitere Hinweise ausschildern, können die Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass sie dort gefahrlos ein- und ausparken können. Sonst haftet die Kommune.

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Düsseldorf - 05.12.2001 - 
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Artikel Nr. 6804
Wortanzahl 193
Redakteur: Karin Linke