Gesamtartikel

Recht: Radler fahren im Winter auf eigene Gefahr

Wer eisern das ganze Jahr über seinen Drahtesel nutzt, muss sich vor allem im Winter auf besondere Gefahren einstellen. Radfahrer können sich nicht auf die allgemeine Streu- und Räumungspflichten verlassen.

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Neustadt/Wied - 10.12.2001 - 
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Artikel Nr. 6921
Wortanzahl 168
Redakteur: Michael Winterscheidt