Gesamtartikel
Recht: Tempolimit gilt trotz fehlender Schilder
Fehlen auf einem längeren Streckenabschnitt Wiederholungsschilder zu einem zuvor gegebenen Tempolimit, gilt dieses dennoch - selbst dann, wenn zwischendurch eine Kreuzung passiert wird.
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München - 13.12.2001 -
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Artikel Nr. 7055
Wortanzahl 176
Redakteur: Karin Linke