Gesamtartikel

Recht: Tempolimit gilt trotz fehlender Schilder

Fehlen auf einem längeren Streckenabschnitt Wiederholungsschilder zu einem zuvor gegebenen Tempolimit, gilt dieses dennoch - selbst dann, wenn zwischendurch eine Kreuzung passiert wird.

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München - 13.12.2001 - 
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Artikel Nr. 7055
Wortanzahl 176
Redakteur: Karin Linke