Gesamtartikel

Mietwagen-Unfall - Polizei muss her

Nach einem Unfall mit dem Mietwagen sollte die Polizei unbedingt zur Aufnahme des Unfallhergangs verständigt werden. Andernfalls verliert der Fahrer möglicherweise die Haftungsübernahme durch den Autovermieter.

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Düsseldorf - 20.12.2001 - 
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Artikel Nr. 7223
Wortanzahl 148
Redakteur: Karin Linke