Gesamtartikel

Bei Staus Rettungsgassen bilden

Für das Durchlassen von Rettungsfahrzeugen müssen sich Kraftfahrer bei einem Stau so einordnen, dass sie im Ernstfall umgehend eine passierbare Gasse bilden können. Andernfalls verstoßen sie gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und riskieren ein Verwar

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Frankfurt/Main - 19.03.2008 - 
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Artikel Nr. 72782
Wortanzahl 117
Redakteur: Sabine Schwarz