Gesamtartikel

Recht: Händler muss Reparaturen bei der Rücknahme eines Gebrauchten zahlen

Verschweigen Autohändler einen Unfallschaden an einem Gebrauchtwagen, sind sie verpflichtet, den Wagen zurückzunehmen und angefallene Reparaturkosten zu zahlen.

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Neustadt/Wied - 07.01.2002 - 
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Artikel Nr. 7488
Wortanzahl 155
Redakteur: Michael Winterscheidt