Gesamtartikel

Recht: Sekundenschlaf keine grobe Fahrlässigkeit

Kann ein Autofahrer nachweisen, dass er vor einer Fahrt ausreichend geschlafen hat, muss die Versicherung auch bei einem Unfall durch Sekundenschlaf zahlen.

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Neustadt/Wied - 15.01.2002 - 
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Artikel Nr. 7672
Wortanzahl 211
Redakteur: Michael Winterscheidt