Gesamtartikel
Recht: Sekundenschlaf keine grobe Fahrlässigkeit
Kann ein Autofahrer nachweisen, dass er vor einer Fahrt ausreichend geschlafen hat, muss die Versicherung auch bei einem Unfall durch Sekundenschlaf zahlen.
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Neustadt/Wied - 15.01.2002 -
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Artikel Nr. 7672
Wortanzahl 211
Redakteur: Michael Winterscheidt