Gesamtartikel

Bei Fahrradklau ist Uhrzeit ausschlaggebend

Wer sein Fahrrad über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichern will, muss die Auflagen des Anbieters beachten. Denn die meisten Versicherungen kommen nur dann für den Schaden auf, wenn das Rad zwischen sechs und 22 Uhr gestohlen wird.

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Karlsruhe - 13.08.2008 - 
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Artikel Nr. 78728
Wortanzahl 103
Redakteur: Sabine Stahl