Gesamtartikel

Recht: Wohnmobil keine Zweitwohnung

Ein Wohnmobil ist keine Zweitwohnung. Wenn während der Arbeitswoche in einem Wohnmobil gewohnt wird, können Angestellte bei der Steuer keine Werbungskosten nach den Grundsätzen einer doppelten Haushaltsführung geltend machen.

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Düsseldorf - 09.09.2008 - 
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Artikel Nr. 79516
Wortanzahl 60
Redakteur: Holger Holzer